Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH; englisch International Criminal Court, ICC; französisch Cour pénale internationale, CPI) hat am 1. Juli 2002 seine Arbeit aufgenommen.
Der IStGH ist ein ständiges internationales Strafgericht außerhalb der Vereinten Nationen. Seine juristische Grundlage ist das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Er ist für 123 Staaten (60 Prozent aller Staaten der Erde mit etwa 30 Prozent der Weltbevölkerung) zuständig.
Seine Zuständigkeit umfasst die vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts – Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen, soweit sie nach seiner Gründung begangen wurden. Im Dezember 2017 einigten sich die Vertragsstaaten, auch das Verbrechen der Aggression in seine Zuständigkeit aufzunehmen, mit Wirkung ab Juli 2018.
Zwar besitzt der IStGH keine universelle, jedoch eine weitreichende Zuständigkeit, die im Römischen Statut konkret festgeschrieben ist. Gegenüber der nationalen Gerichtsbarkeit ist seine Kompetenz zur Rechtsprechung nachrangig; er kann eine Tat nur verfolgen, wenn eine nationale Strafverfolgung nicht möglich oder staatlich nicht gewollt ist, der sogenannte Grundsatz der Komplementarität.
Der IStGH ist eine Internationale Organisation im völkerrechtlichen Sinn, aber kein Teil der Vereinten Nationen. Im Unterschied zum ISTGH ist der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag eines der Hauptorgane der Vereinten Nationen und das höchste internationale Gericht weltweit. Der IStGH unterscheidet sich auch von dem umgangssprachlich als „UN-Kriegsverbrechertribunal“ bezeichneten Internationalen Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und dem Internationalen Strafgericht für Ruanda (ICTR). Deren Zuständigkeit betraf nur bestimmte Konflikte, der IStGH dagegen unterliegt keiner derartigen Beschränkung.
Seit dem 11. März 2021 steht der polnische Richter Piotr Hofmański dem IStGH als Präsident vor, wo er bereits seit 2015 arbeitet. Erste Vizepräsidentin ist Luz del Carmen Ibáñez Carranza aus Peru, Zweiter Vizepräsident der kongolesische Richter Antoine Kesia-Mbe Mindua. Chefankläger ist seit dem 16. Juni 2021 der britische Jurist Karim Ahmad Khan.
Quelle: Wikipedia
Weitere Informationen:
Internetseite des Internationalen Strafgerichtshofs
Foto: Screenshot der Internetseite des Internationalen Strafgerichtshofs